FAQ´s
Das Kümmernis

Mit der Betreuungsverfügung können Sie bereits im Voraus festlegen, wen das Gericht als Bereuer bestellen soll, wenn Sie einer rechtlichen Betreuung bedürfen. Genauso kann bestimmt werden, wer auf keinen Fall als Betreuer in Frage kommt. Möglich sind auch inhaltliche Vorgaben für den Betreuer, etwas welche Wünsche und Gewohnheiten respektiert werden sollen oder ob im Pflegefall eine Betreuung zu Hause oder im Pflegeheim gewünscht wird. Vorteil einer Betreuungsverfügung ist, dass sie nur dann wirksam wird, wenn es tatsächlich erforderlich ist (§ 1896 BGB). Der Betreuer darf ausschließlich im gerichtlich festgelegten Umfang handeln.

Das Betreuungsgericht muss bei der Auswahl eines Betreuers die in der Betreuungsverfügung getätigten Vorschläge berücksichtigen. Dazu ist es erforderlich, dass im Fall einer Betreuungsbedürftigkeit die Betreuungsverfügung dem Gericht bekannt wird. Jeder ist deshalb gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Verfügung bei Bekanntwerden eines gerichtlichen Betreuungsverfahrens beim Betreuungsgericht abzuliefern. In einigen Bundesländern ist darüber hinaus auch die Hinterlegung einer Betreuungsverfügung beim Gericht möglich (z.B. in Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen).


(Diese FAQ´s dürfen und können keine rechtliche Beratung ersetzten!)

Wenn Sie nicht wollen, dass andere über Ihre medizinische Betreuung und Behandlung entscheiden, können Sie in einer Patientenverfügung festlegen, ob bei konkret beschriebenen Krankheitszuständen bestimmte medizinische Maßnahmen gewünscht sind oder nicht gewünscht sind.

Die moderen Medizin kann trotz aller Fortschritte auch heute noch nicht jede Krankheit heilen. In diesen Fällen heißt das Behandlungsziel häufig "nur" Lebenserhalt oder Linderung von Schmerzen. Mit einer Patientenverfügung dokumentieren Sie Ihre persönlichen Wünsche und Werte. Sie können zum Beispiel verfügung, dass Sie eine Wiederbelebung oder sonstigen lebensverlängernde Maßnahmen ablehen, aber auch, dass Sie allen medzinisch möglichen Maßnahmen ausdrücklich zustimmen, die Ihre Leben verlängern könnten. Die Beweggründe für Ihre Entscheidung spielen keine Rolle und müssen nicht dokumentiert werden.

Auf diese Weise können Sie schon jetzt Einfluss auf eine spätere ärztliche Behanldung nehmen und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren, auch wenn Sie zum Zeitpunkt der Behandlung nicht ansprechbar und nicht einwilligungsfähig sind. Die Patientenverfügung muss in Schriftform verfasst sein. Mündlich erklärte Patientenverfügungen sind jedoch nicht automatisch ungültig. Als Patientenverfügung gilt allerdings nur eine Regelung, die für eine Fall getroffen wurde, der noch nicht unmittelbar bevorstand. Was für eine konkrete, in nächster Zeit bevorstehende Handlung gilt, ist davon nicht erfasst. Daher können z.B. vor einer bestimmten Operation Festlegungen auch mündlich getroffen werden.

Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an die Ärztin oder den Arzt und das Behandlungsteam, die Ihre Wünsche respektieren müssen. Eine Patientenverfügung muss die jeweilige medizinische Situation und ihre gewünschten Konsequenzen möglichst konkret bezeichnen.


(Diese FAQ´s dürfen und können keine rechtliche Beratung ersetzten!) 

Mit einer Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer anderen Person die Wahrnehmung einzelner oder aller Angelegenheiten für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Der oder die Bevollmächtige kann dann handeln, ohne dass es weiterer Maßnahmen oder Genehmigungen bedarf. Das Gericht wird nur eingeschaltet, wenn es zu Kontrolle des Bevollmächtigten erforderlich ist, z.B. bei Rechtsgeschäften zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht dem Vollmachtempfänger ein hohes Maß an Eigenverantwortlichkeit und Entscheidungsspielraum.

Der Vorteil der Vorsorgevollmacht besteht darin, dass der Bevollmächtigte Ihres Vertrauens sofort anch Kenntnis der Notsituation handeln kann und nicht erst eine gerichtliche Bestellung erfolgen muss. Der Bevollmächtigte unterliegt bei der Vermögensverwaltung auch nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichts wie ein gerichtlich bestellter Betreuer. Typische Einsatzgebiete der Vorsorgevollmacht sind Bankgeschäfte, Wohnungsangelegenheiten oder auch Versicherungsgeschäfte.


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Angaben zur Vorsorgevollmacht, zur Betreuungsvollmacht und zur Patientenverfügung können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hinterlegt werden. Als relevante Daten werden der Name des Vollmachtgebers bzw. des Erklärenden, der Umfang der Vollmacht sowie die Daten der jeweiligen Vertrauenspersonen gespeichert. Die Vorsorgeurkunde selbst wird jedoch nicht hinterlegt. Diese sollte am besten im Zugriff Ihrer Vertrauensperson sein, um sich gegenüber Ärzten, Behörden oder Banken ausweisen zu können.


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Checklisten

Bestattungsvorsorge

 Überall wo etwas endet - beginn auch etwas Neues. Hier finden Sie eine kleine Checkliste, wenn Sie Ihre persönlichen Wünsche für die Bestattung festlegen wollen.

 

Bankvollmacht

Hier finden Sie eine beschreibbare Bankvollmacht. Wir empfehlen Ihnen jedoch, bei Ihrer Bank vorzusprechen und deren hauseigenes Formular zu verwenden.

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